Auf der Grundlage der 16. BayIfSMV (Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) vom 1. April, entfallen die 2G und 3G Regelungen.
Inwieweit Maskenpflicht in den Räumlichkeiten gilt, ist vor Ort angeschrieben. Solange die Inzidenzen noch so hoch sind, empfehlen wir zu Ihrem eigenen Schutz auf allen Begegnungsflächen innerhalb von Gebäuden und überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter unterschritten wird, freiwillig eine FFP2-Maske zu tragen.
BayMBl. 2022 Nr. 210 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)
Vielen Dank für Ihr Verständnis