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Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) für Sprachen

Unsere Sprachkurse orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, der in sechs Stufen des Sprachniveaus unterteilt.

Die grundlegenden Level lassen sich unterteilen in

  • A: elementare Sprachverwendung
  • B: selbstständige Sprachverwendung
  • C: kompetente Sprachverwendung

Hinweis zum Einstufungstest und zu Prüfungen mit Zertifikat
An den Städtischen Volkshochschulen Bad Kissingen und Hammelburg werden keine Einstufungstests angeboten!
Ebenso können an den Städtischen Volkshochschulen Bad Kissingen und Hammelburg keine Sprachprüfungen abgelegt werden!

Die weitere Unterteilung der Sprachkurse erfolgt in

A1 – Anfänger

Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

A2 – Grundlegende Kenntnisse

Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

B1 – Fortgeschrittene Sprachverwendung

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

B2 – Selbständige Sprachverwendung

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

C2 – Annähernd muttersprachliche Kenntnisse

Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.


Was bedeutet unsere zusätzliche Kennzeichnung?
Bei der Kennzeichnung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) A1 - C2 handelt es sich um eine allgemeingültige Kennzeichnung. Bei der zusätzlichen Kennzeichnung .1, .2 bzw. Teil 1/2/3 handelt es sich um eine vhs-eigene Kennzeichnung, die nur an unserer Einrichtung Anwendung findet.

Die zusätzliche Kennzeichnung .1, .2 bzw. Teil 1/2/3 bedeutet folgendes:

Ein Kurs mit der Kennzeichnung B1.1 bedeutet, dass sich der Kurs im Sprachniveau B1 bewegt. Da das komplette B1-Niveau nicht in einem Semester erreicht werden kann, wird zwischen B1.1 (= erste Hälfte des B1-Niveaus) und B1.2 (= zweite Hälfte des B1-Niveaus) unterschieden. 

Wird der Kurs zusätzlich mit Teil 1/2/3 gekennzeichnet, also zum Beispiel B1.1 (Teil 2) sagt dies aus, dass der Kurs sich auf dem Sprachniveau B1 befindet, davon in der ersten Hälfte und auf diesem Niveau im zweiten Semester (= Teil 2) läuft. Teil 1/2/3 drückt also aus im wie vielten Semester der Kurs läuft.

29.03.24 02:56:01