Roth, Klaus
Es ist Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch im Katastrophenfall. Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ("Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig. Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen. Was bedeutet das für uns alle? Welche Befugnisse haben die Behörden nach den einzelnen Rechtsnormen? Neben dem Blick nach Deutschland schauen wir auch in andere europäische Länder.
Der Arbeitgeber Bundeswehr aus Sicht eines Erziehungsberechtigten. Wir betrachten diesen besonderen Arbeitgeber kritisch und betrachten vor allem die Fürsorge oder Sozialen Gesichtspunkte dieses Arbeitgebers